Auftragsabwicklung
So einfach und bequem wie möglich. Damit wir Ihren Auftrag schnell ausführen können,
lassen Sie sich persönlich oder telefonisch über den Ablauf zum Auftrag beraten.
Auftrag, AGB, Sicherungsweise Abtretung [40 KB]
Honorartabelle 2008 [27 KB]
Die meist gestellten Fragen
Die am meisten gestellten Fragen
Immer an den Grundsatz denken.
Sie haben das Recht bei einem unverschuldeten Unfall einen Kfz-Sachverständigen und einen Fachanwalt hinzu zu ziehen.
Nein, Sie sind zwar der Auftraggeber, der muss nach Auftragerteilung für bestellte Dienstleitungen auch gerade stehen. Die zu regulierende Versicherung überweist uns jedoch unser Honorar bei Vorlage, der von Ihnen unterzeichneten Sicherungsweisen Abtretung.
Wir errechnen unserer Honorar nach Schadenshöhe, die steht aber erst zur Verfügung, wenn die Schadenshöhe bzw. bei einem Totalschaden, der Wiederbeschaffungswert ermittelt wurde.
Außerdem beauftragen wir z.B. die Werkstatt den Schaden freizulegen, das Fahrzeug zu vermessen usw., diese Kosten werden von uns verauslagt und dann im Honorar ausgewiesen. Sie können sich sicherlich vorstellen, dass ein unsinnig eingesetzter Betrag, von der zu regulierenden Versicherung mit einem Lächeln kommentiert würde.
Ein Blick in die Honorartabelle kann Ihnen hier jederzeit einen Überblick auf die zu erwartenden Kosten geben.
Letztendlich können Sie vereinbaren, Sie zu informieren, welchen Betrag Sie einfügen sollten.