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zu erst den klaren Kopf zurück bekommen

Nach dem Unfall hat man den Kopf voll mit tausend Fragen. Wer jetzt glaubt, hier allein klar zu kommen, der hat leider den nächsten Unfall verursacht: Nämlich in seinem Portemonnaie. Um das mal verständlich zu machen: In Deutschland haben sich ca. 138.000 Anwälte niedergelassen (Stand Januar 2006), davon sind in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht 5580 Anwälte (Stand Mai 2006), registrierte Fachanwälte mit Abschluss und Zulassung gibt es ca. 250. In Berlin gibt es ca. 25 Anwälte, die den Abschluss Fachanwalt für Verkehrrecht besitzen. Das bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass die Anderen nichts können! Es sind nur 25 sehr spezialisierte Anwälte. Jetzt können Sie sich bestimmt vorstellen, was für ein Wissen gebraucht wird. Sie sollten es keinesfalls gegen einen so gut aufgestellten und ausgebildeten Unfallgegner, nämlich der zu regulierenden Versicherung, allein versuchen. Warum auch, der Anwalt gehört bei einem unverschuldeten Unfall zum Schadensaufwand. Also brauchen Sie ihn auch nicht bezahlen.
Wie finde ich den richtigen Anwalt, der mir helfen kann? Entweder Sie rufen beim Anwaltsverein an, dort bekommen sie eine Adresse, von einer Auswahl aus 5580 Anwälten, oder Sie fragen uns. In unserem Wirtschaftsraum kennen wir die qualifizierten und guten Anwälte.

Schadentransparenz durch die U.S.O.GmbH

Nach einem Unfallereignis sollten Sie den Schaden von Ihrem vertrauten Sachverständigen einschätzen lassen. Nur dann wissen Sie genau, dass die Ihnen vorgelegten Zahlen oder Vorgaben keinem fremden Selbstzweck dienen. Sie können aus den ermittelten Gutachtenwerten heraus Entscheidungen treffen. Sie wissen jetzt genau, was Sie wollen. Sie erhalten Ihre Dispositionsfreiheit voll und sind "Herr" über Ihre Restitutionsansprüche.

Reparaturfreigabe

Eine Reparatur sollte erst freigegeben werden, wenn Sie das Gutachten in den Händen halten. Bei Leasingfahrzeugen sollten Sie Rücksprache mit Ihrem Leasinggeber halten.

Totalschaden

Im Totalschadensfall haben Angebote einer Restwertbörse im Gutachten nichts zu suchen, denn dann wäre das Gutachten nach Auffassung des Bundesgerichtshofes falsch. Der Restwert ist nach dem allgemeinen Markt zu ermitteln.