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Erst mal wieder einen klaren Kopf bekommen

Nach einem Unfall gehen einem tausend Fragen durch den Kopf. Wer jetzt glaubt, mit den Folgen allein fertigzuwerden, der hat damit höchstwahrscheinlich schon den nächsten Schaden verursacht, nämlich den in seinem Portemonnaie. Um das mal zu verdeutlichen: In Deutschland gibt es etwa 138.000 niedergelassene Anwälte (Stand Januar 2006), 5.580 davon gehören der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht an. Registrierte Fachanwälte für Verkehrsrecht mit Abschluss und Zulassung gibt es ca. 250, allein in Berlin sind es 25. Das bedeutet natürlich nicht zwangsläufig, dass die anderen nichts können. Aber hier handelt es sich um 25 sehr spezialisierte Anwälte. Und sie brauchen dieses Spezialwissen, um es mit einem so gut aufgestellten und ausgebildeten Unfallgegner, nämlich der zu regulierenden Versicherung, aufnehmen zu können. Sie sollten das keinesfalls allein versuchen! Und Sie müssen es auch nicht, denn der Anwalt gehört bei einem unverschuldeten Unfall zum Schadensaufwand, wird also von der Versicherung bezahlt.

 

Wie finde ich den richtigen Anwalt für meinen Fall?

Entweder Sie rufen beim Anwaltsverein an, der Ihnen dann einen der 5.580 Anwälte empfiehlt, oder Sie fragen uns. Wir kennen die qualifizierten und kompetenten Anwälte in unserem Wirtschaftsraum.

 

 

 

Schadentransparenz durch die U.S.O. GmbH

Nach einem Unfall sollten Sie den Schaden vom Sachverständigen Ihres Vertrauens einschätzen lassen. Nur dann wissen Sie genau, dass die Ihnen vorgelegten Zahlen oder Vorgaben nicht vielleicht jemand anderem zum Vorteil gereichen. Damit haben Sie volle Dispositionsfreiheit und können nun auf der Basis der ermittelten Gutachtenwerte Ihre eigenen Entscheidungen treffen.

 

Reparaturfreigabe

Eine Reparatur sollte erst dann freigegeben werden, wenn Sie das Gutachten in Händen halten. Bei Leasingfahrzeugen sollten Sie Rücksprache mit Ihrem Leasinggeber halten.

Totalschaden

Im Falle eines Totalschadens haben Angebote einer Restwertbörse im Gutachten nichts zu suchen, denn dann wäre das Gutachten nach Auffassung des Bundesgerichtshofes falsch. Der Restwert eines Fahrzeugs ist auf der Grundlage des Marktpreises zu ermitteln.