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Verdient Ihre Werkstatt Ihr Vertrauen?

Sie können sich ganz entspannt zurücklehnen, wenn Sie Ihren Gutachter selbst bestimmt haben. Wenn Ihre Werkstatt den Gutachter gewählt hat, müssen Sie jedoch sehr vorsichtig sein. Hat Ihre Werkstatt einen echten freien Sachverständigen mit der Einschätzung Ihres Unfallschadens beauftragt, können Sie sich ebenfalls entspannen.

Sie fragen sich jetzt was das soll?

Ich verspreche Ihnen, jetzt wird es echt spannend. Sie kaufen sich ein Fahrzeug bei der Firma XY oder bei einer Niederlassung der Marke XY, nehmen wir mal an für Euro 100 000,--. Nun kommt es zu einem unverschuldeten Unfall. Sie fahren in Ihre Werkstatt und schildern die Situation. Der Annahmemeister ermittelt die Versicherung oder Sie haben die Daten bereits am Unfallort vom Verursacher erhalten. Der Annahmemeister erklärt, es wird schon alles geregelt. Das Autohaus hat mit diversen Versicherungen ein Abkommen abgeschlossen. Der Annahmemeister setzt sich nun mit der zu regulierenden Versicherung in Verbindung und spricht den Schaden mit dieser ab. Warum handelt die Werkstatt nicht in Ihrem Interesse? Ganz einfach: Ihr Schaden wurde verkauft! Im Gegenzug darf die Werkstatt auf Kasko-Aufträge (selbstverschuldete Schäden ) hoffen. Es handelt sich demnach um ein Geschäft auf Gegenseitigkeit.

Nur für Sie sieht es nicht so gut aus.

Wenn die Werkstatt gut ist, wird der Schaden voll erkannt und das Fahrzeug entspricht nach der Reparatur den Herstellerrichtlinien. Ist dies aber nicht der Fall, haben Sie buchstäblich "Pech" gehabt. Sie werden wohl nicht erkennen, ob der Schaden richtig, d.h. nach Herstellerrichtlinien repariert wurde oder nicht. Das bedeutet, Sie müssen sich auf Ihre Werkstatt verlassen. Wenn die Werkstatt eine Gutachterorganisation bestellt, dann hat sie mit der auch ein Paket geschnürt und diese Organisationen arbeiten verdeckt überwiegend für Versicherungen. Sie können sich sicher vorstellen, dass Ihnen hierdurch noch ganz andere Ansprüche verloren gehen.

Man kann die Werkstätten verstehen,

denn es wird in der heutigen Zeit "ums nackte Überleben" gekämpft. Aber die "Profitgier" darf nicht auf Ihrem Rücken ausgetragen werden. Den Werkstätten, die sich dem widersetzen, gebührt unser ganzes Lob und unsere ganze Anerkennung. Die haben ihren Kunden die Treue gehalten und haben sich tapfer der Schadenssteuerung der Versicherer widersetzt. Sehr bald werden diese Praktiken mit Ross und Reiter an anderen Stellen benannt.

Fazit:

Wenn Sie in die Werkstatt fahren, dann zeigen Sie sich fachkundig und verlangen einen unabhängigen Sachverständigen, der sich Ihren Schaden ansehen soll. Im Anschluss hieran vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Rechtsanwalt und dann können Sie sich wirklich zurücklehnen.