Der Fachanwalt
für Verkehrsrecht
Der Anwalt an Ihrer Seite hat einen ganz wesentlichen Anteil an der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Immer wieder begegne ich Geschädigten, die nur bei dem Wort Anwalt gleich Panik bekommen. Es ist wichtig, dass Sie Ihren Anwalt sehr genau auswählen. Meiner Meinung nach muss es jedoch ein Fachanwalt für Verkehrsrecht sein, und nicht der Anwalt, den Sie gerade mit Ihrer Scheidung oder der Prüfung eines Vertrages beauftragt haben. Gerade bei Personen- oder Folgeschäden kann ein gut ausgebildeter und informierter Anwalt Ihnen auch beistehen. Ich selbst, obwohl Sie ja wissen, daß ich Kfz.-Sachverständiger bin, habe an dem kompletten Lehrgang zum Fachanwalt für Verkehrsrecht teilgenommen, um meine Kenntnisse zu erweitern und gleichzeitig einen qualifizierten Anwalt erkennen zu können. Heute heißt er Fachanwalt für Verkehrsrecht und ab jetzt bitte keine Angst mehr beim Wort Anwalt. Sie finden Ihren Fachanwalt bei der Arbeitsgemeinschaft ARGE Verkehrsrecht der DAV in 10179 Berlin, Tel. 030 726152-0 Verkehrsanwaelte oder beim Verband der unabhängigen KFZ-Sachverständigen e.V. (VKS) in Rennerod, Tel. 02664-990 950 Home
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