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Kostenvoranschlag

Roberto Galifi

Vorstandsmitglied f. Öffentlichkeitsarbeit

Info für den Verbraucher

Das BGH-Urteil vom Juni 05 VI ZR 192/04 ist für den Verbraucher eine Einschränkung in seine persönliche Dispositionsfreiheit. Die fiktive Abrechnung wurde erheblich eingeschränkt.

Jetzt heißt es Hände weg vom Kostenanschlag.

Man möchte meinen, der BGH sei jetzt verbraucherfeindlich. Aber wenn man sich das Urteil genauer ansieht, blieb dem BGH nichts anderes übrig, als so zu urteilen. Der beteiligte Verbraucher hat sich hier eben nicht wie ein “normaler“ Verbraucher verhalten.
Was bedeutet das für den Verbraucher?

In der Vergangenheit wurde der Verbraucher oft auf Verheißung der zu regulierenden Versicherung zu Kostenanschlägen animiert. Kein Wunder, denn durch die Einsparung von Anwalt, Kfz-Gutachter (der Verbraucher darf einen Anwalt und einen Kfz-Gutachter hinzuziehen und beide werden in der Regel durch den Versicherer bezahlt) sowie dem reduzierten Schadensausmaß, das sich nach Demontage bzw. bei der Reparatur ergeben kann, ist schon ein stolzer Betrag zusammengekommen. Dieser verbleibende Betrag wurde dann ausgezahlt. Voraussetzung, das nicht 70% vom Wiederbeschaffungswert erreicht waren und dann nach wirtschaftlichen Totalschaden abgerechnet wurde.

Die sognante 70%-Grenze ist gefallen (eigentlich gab es diese Grenze nie, denn es war nur eine Empfehlung vom Goslarer Verkehrsgerichtstag, der Versicherer konnte damit aus den oben bereits erwähnten Gründen gut leben.) Wenn der Verbraucher jetzt einen Kostenanschlag als Grundlage zur Regulierung einreicht, kann der Versicherer einen überhöhten Restwert aus der Restwertbörse bestimmen und gleichzeitig einen niedrigeren Wiederbeschaffungswert vorgeben und schon wird auf wirtschaftlichen Totalschaden abgerechnet. Das bedeutet erheblich weniger, als die Reparatur ausmacht.

Was kann der Verbraucher jetzt tun?

Hände weg vom Kostenanschlag!!

Schalten sie einen freien Sachverständigen ein.

Suchen sie einen Fachanwalt für Verkehrsrecht auf.

Reden sie mit Ihrer Werkstatt.